Nachhaltigkeit
„Nachhaltigkeit" und Erhaltung der ökologischen Ressourcen einschließlich gerechter Lebensbedingungen sind für uns ein zentrales und wichtiges Thema, dem wir einen hohen Stellenwert beimessen. Als Teil der Finanzwirtschaft sehen wir uns in der besonderen Verantwortung, die Klimaschutzziele auch mit den Mitteln der Geldanlage aktiv zu fördern und damit insgesamt zu einer nachhaltigeren Ökonomie beizutragen. Hierzu wollen wir bei unseren Anlageentscheidungen und Empfehlungen neben Rendite, Liquidität und Sicherheit sowohl ökologische und soziale Kriterien als auch Aspekte einer verantwortungsvollen Unternehmensführung in den Unternehmen, in die wir investieren, berücksichtigen. Dies gilt grundsätzlich für jede mit dem Kunden vereinbarte Anlagestrategie.
ESG – Unsere Offenlegung
Als zugelassener Vermögensverwalter unterliegen wir den gesetzlichen Transparenzpflichten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien. Grundlage sind insbesondere:
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- EU-Offenlegungsverordnung (VO (EU) 2019/2088 – SFDR)
- EU-Taxonomie-Verordnung (VO (EU) 2020/852)
- Delegierte Verordnung zur MiFID II (Art. 54 DVO)
- VuV-Rundschreiben und Leitlinien
Unser Ziel ist eine transparente und gesetzeskonforme Information unserer Kunden über den Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten.
Umgang mit Nachhaltigkeitspräferenzen
Seit dem 02.08.2022 sind wir gesetzlich verpflichtet, im Rahmen der Geeignetheitsprüfung gemäß § 64 Abs. 3 WpHG in Verbindung mit Art. 54 Abs. 10 DVO-MiFID II die Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kunden abzufragen.
Dabei klären wir, ob und in welchem Umfang Sie wünschen, dass bei Ihrer Vermögensanlage berücksichtigt werden:
1. Ökologisch nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 1 Taxonomie-VO (VO (EU) 2020/852)
2. Nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 SFDR (VO (EU) 2019/2088)
3. Berücksichtigung wesentlicher negativer Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Hinweis: Wenn Sie keine Nachhaltigkeitspräferenzen angeben, werden wir diese nicht in unserer Anlageberatung oder Vermögensverwaltung berücksichtigen.
Keine eigene ESG-Anlagestrategie
Wir verfolgen derzeit keine eigenständige ESG-Anlagestrategie. Das bedeutet:
- Wir bieten sowohl konventionelle als auch nachhaltige Anlagen an.
- Die Auswahl von Finanzinstrumenten erfolgt nicht standardmäßig auf Basis von ESG-Kriterien.
- Eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten erfolgt ausschließlich, wenn Sie uns dies im Rahmen Ihrer Präferenzabfrage mitteilen.
Gesetzliche Offenlegungspflichten
a) Offenlegung auf Unternehmensebene (Art. 3 SFDR)
Wir müssen transparent darstellen, ob und wie wir Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Anlageentscheidungen einbeziehen.
- Aktuell berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken nur auf Kundenwunsch.
- Eine standardisierte Integration von ESG-Daten findet derzeit nicht statt.
b) Offenlegung auf Produktebene (Art. 6, 8 und 9 SFDR)
Unsere angebotenen Finanzinstrumente können sein:
- Artikel 6-Produkte: Keine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien
- Artikel 8-Produkte: Berücksichtigen ökologische oder soziale Merkmale
- Artikel 9-Produkte: Verfolgen ein nachhaltiges Investitionsziel
Wir beraten Sie individuell, welche dieser Produkte für Sie passend sind – basierend auf Ihren Präferenzen.
c) Principal Adverse Impacts (PAI) – Art. 4 SFDR
Die Fabricius Vermögensverwaltung GmbH definiert Nachhaltigkeitsfaktoren als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Da wir derzeit keine eigenständige ESG-Anlagestrategie verfolgen, berücksichtigen wir die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht standardmäßig. Die gesetzlichen Anforderungen hierfür sind komplex und sehr detailliert. Ihre sorgfältige Umsetzung erfordert erheblichen Aufwand. Zudem stehen die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung dieser Auswirkungen herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität zur Verfügung.
Eine Einbeziehung von PAI-Kriterien ist daher derzeit nur möglich, wenn Sie dies als Kunde ausdrücklich wünschen.
Wir beobachten fortlaufend das wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten sowie die regulatorischen Entwicklungen in diesem Bereich. Wir beabsichtigen, die Berücksichtigung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren perspektivisch in unsere Investitionsprozesse einzubeziehen, und werden über den Aufbau eines entsprechenden Prozesses entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen Daten und die regulatorischen Rahmenbedingungen dies ermöglichen. Über entsprechende Entwicklungen werden wir unsere Kunden zeitnah informieren.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Fabricius Vermögensverwaltung GmbH berücksichtigt die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht.
Grund hierfür ist, dass die gesetzlichen Anforderungen komplex sind und die erforderlichen Daten zur Feststellung und Gewichtung dieser Auswirkungen – wie etwa Angaben der investierten Unternehmen zu ihrem ökologischen und sozialen „Fußabdruck" – derzeit nicht in ausreichendem Umfang und standardisierter Form verfügbar sind. Zudem bestehen noch ungeklärte regulatorische Rahmenbedingungen, die eine rechtssichere Umsetzung derzeit nicht ermöglichen.
Wir beabsichtigen, die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in unsere Investitionsprozesse perspektivisch einzubeziehen. Wir werden über den Aufbau eines entsprechenden Prozesses entscheiden, sobald verlässliche Datengrundlagen und stabile regulatorische Rahmenbedingungen dies ermöglichen, und unsere Kunden zeitnah darüber informieren.
Geeignetheitsprüfung und Dokumentation
Im Rahmen der Geeignetheitsprüfung nach § 64 Abs. 3 WpHG erheben wir neben klassischen Parametern wie
- Anlageziele
- Risikobereitschaft
- Verlusttragfähigkeit
- Kenntnisse und Erfahrungen
auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen. Diese werden dokumentiert und bei der Auswahl geeigneter Produkte oder Anlagestrategien berücksichtigt.
Kontinuierliche Aktualisierung
Die gesetzlichen Anforderungen für Nachhaltigkeit / ESG entwickeln sich dynamisch. Wir überprüfen unsere Offenlegung regelmäßig und passen unsere Prozesse an, sobald sich regulatorische Rahmenbedingungen ändern.
